Landesverband der Recyclingwirtschaft Sachsen e.V. Beitragsordnung

§ 1
1. Grundlage der Beitragsordnung ist die Satzung des Landesverbandes der Recyclingwirtschaft Sachsen e.V. in ihrer aktuellen Fassung.

§ 2
1. Die Beitragsordnung legt die Mitgliedsbeiträge fest und wird auf der Hauptversammlung beschlossen.

§ 3
1. Persönliche Mitglieder sollen nicht in kommerziellen Unternehmen beschäftigt sein, die im Bereich der Recyclingwirtschaft direkt oder indirekt tätig sind.
2. Persönliche Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag in Höhe von 102,25 €.
3. In Einzelfällen wird ein ermäßigter Jahresbeitrag erhoben. Über die Aufnahme von persönlichen Mitglie-dern und deren Beitragshöhe entscheidet der Vorstand in einer Einzelfallprüfung.

§ 4
1. Korporative Mitglieder zahlen folgende Beitragssätze:
Gruppe 1:     Firmen mit weniger als 10 Beschäftigten:     385,00 €     
Gruppe 2:     Firmen mit 10 bis 25 Beschäftigten:     770,00 €     
Gruppe 3:     Firmen mit 26 bis 50 Beschäftigten:     1105,00 €     
Gruppe 4:     Firmen mit 51 bis 75 Beschäftigten:     1475,00 €     
Gruppe 5:     Firmen mit 76 bis 100 Beschäftigten:     1885,00 €     
Gruppe 6:     Firmen mit mehr als 100 Beschäftigten:     2235,00 €

§ 5
1. In Einzelfällen kann der Vorstand Ermäßigungen festlegen.


§ 6
1. Fördernde Mitglieder entscheiden über die Höhe ihrer Zuwendungen selbst.

§ 7
1. Die Jahresbeiträge sind bis zum 1. Januar des jeweiligen Jahres zu entrichten. Mitglieder, die bis zum 30. Juli des Beitragsjahres eintreten, zahlen den vollen Jahresbeitrag; danach sind 50% des Jahresbei-trages zu entrichten.
2. Für die Beitragszahlung ist möglichst das Einzugsverfahren zu wählen. Beitragsgelder werden grundsätz-lich nicht zurückgezahlt.

festgestellt am 6. Mai 2022