Landesverband der Recyclingwirtschaft Sachsen e.V. Beitragsordnung
§ 1
1. Grundlage der Beitragsordnung ist die Satzung des Landesverbandes der Recyclingwirtschaft Sachsen e.V. in ihrer aktuellen Fassung.
§ 2
1. Die Beitragsordnung legt die Mitgliedsbeiträge fest und wird auf der Hauptversammlung beschlossen.
§ 3
1. Persönliche Mitglieder sollen nicht in kommerziellen Unternehmen beschäftigt sein, die im Bereich der Recyclingwirtschaft direkt oder indirekt tätig sind.
2. Persönliche Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag in Höhe von 102,25 €.
3. In Einzelfällen wird ein ermäßigter Jahresbeitrag erhoben. Über die Aufnahme von persönlichen Mitglie-dern und deren Beitragshöhe entscheidet der Vorstand in einer Einzelfallprüfung.
§ 4
1. Korporative Mitglieder zahlen folgende Beitragssätze:
Gruppe 1: Firmen mit weniger als 10 Beschäftigten: 385,00 €
Gruppe 2: Firmen mit 10 bis 25 Beschäftigten: 770,00 €
Gruppe 3: Firmen mit 26 bis 50 Beschäftigten: 1105,00 €
Gruppe 4: Firmen mit 51 bis 75 Beschäftigten: 1475,00 €
Gruppe 5: Firmen mit 76 bis 100 Beschäftigten: 1885,00 €
Gruppe 6: Firmen mit mehr als 100 Beschäftigten: 2235,00 €
§ 5
1. In Einzelfällen kann der Vorstand Ermäßigungen festlegen.
§ 6
1. Fördernde Mitglieder entscheiden über die Höhe ihrer Zuwendungen selbst.
§ 7
1. Die Jahresbeiträge sind bis zum 1. Januar des jeweiligen Jahres zu entrichten. Mitglieder, die bis zum 30. Juli des Beitragsjahres eintreten, zahlen den vollen Jahresbeitrag; danach sind 50% des Jahresbei-trages zu entrichten.
2. Für die Beitragszahlung ist möglichst das Einzugsverfahren zu wählen. Beitragsgelder werden grundsätz-lich nicht zurückgezahlt.
festgestellt am 6. Mai 2022